ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Maurice Gundt Consulting (Inh. Maurice Gundt),
Max-Pechstein-Straße 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein (im Folgenden kurz "ANBIETER"
genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt,
zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge
über Dienstleistungen und Coachings zur Prozessoptimierung, Digitalisierung und
Mitarbeiterschulung nebst angrenzender Tätigkeiten (nachfolgend kurz „Leistungen“
genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an
Gewerbetreibende.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit
dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung
bedarf.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung
ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der
ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos
ausführt.
1.6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird,
gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung
verbunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein
verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird
hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann per E-Mail oder
schriftlich, sowie fernmündlich (bspw. per Videochat und/oder Telefon) erfolgen.
2.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem
KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die
Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
2.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen,
Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff
erhält, an Dritte weiterzugeben.
3. Leistungen
3.1. Der ANBIETER berät und unterstützt bei der Entwicklung, der Ausarbeitung, dem Aufbau
und der Weiterentwicklung verschiedener Schulungsstrategien und den dazugehörigen
digitalen Prozessen und entwickelt und betreut Wissensmanagementsysteme. Zudem
werden Ausbildungen und Coachings im Bereich des Wissensmanagements angeboten.
3.2. Der konkrete Leistungsumfang (einschließlich Dauer des Projekts, etc.) ergibt sich stets aus
dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen
Leistungsbeschreibung bzw. Dokumentation zwischen ANBIETER und KUNDE.
3.3. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten
der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
3.4. In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein
Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.5. Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter
Erfolg geschuldet.
3.6. Etwaige Lizenzkosten für Drittsoftware fällt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,
zusätzlich an und ist durch den KUNDEN zu tragen.
3.7. Sofern Supportleistungen vereinbart sind, werden diese grundsätzlich mittels
Datenfernübertragung durchgeführt. Der KUNDE schafft die hierfür bei ihm erforderlichen
technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten.
3.8. Der ANBIETER erbringt die Supportleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden
Servicezeit von Montag bis Freitag. Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der
Erbringung der Supportleistungen mit. Er stellt dem ANBIETER alle zur Durchführung der
Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er stellt Testdaten, Testkapazitäten
und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.
4. Vertragslaufzeit
4.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit
(Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
4.2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um
die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der
jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt
wird.
4.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen
5.1. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshop, Seminaren oder Veranstaltungen
erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
5.2. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend
„Termin“) ist verbindlich.
5.3. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN
verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen
im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
6. Besondere Bestimmungen im Bereich Ausbildung und Coaching
6.1. Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine
Übertragung des Leistungsanspruchs auch einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
Termine, die vom KUNDEN abgesagt werden, entfallen ersatzlos.
6.2. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype,
Teamviewer o. dgl.) durchzuführen.
6.3. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN,
insbesondere von Veranstaltungen, Beratungen, Gruppencalls, Live-Coachings und
dergleichen, insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich,
örtlich und inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt – im Rahmen des
Vertragsverhältnisses und den damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen –
ausgewertet werden dürfen.
7. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
7.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem
Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
7.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen
Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses
erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung
gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den
ANBIETER erfolgt nicht.
7.3. Der KUNDE stellt sicher, dass etwa erforderliche Rechte Dritter (z.B. dessen Mitarbeiter)
bezüglich der Mitwirkung vor der Kamera Mitwirkenden vorliegen. Der ANBIETER ist zur
Einholung von Einwilligungen nicht verpflichtet.
8. Vergütung
8.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste
geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart
wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
8.2. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte
Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
8.3. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die
Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in
jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen
lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
8.4. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen,
Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN
durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer Pauschalvergütung nicht umfasst.
8.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein
Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die Zahlung ist per Vorkasse, Rechnung und Lastschrifteneinzug möglich.
9.2. Bei Zahlung per Lastschrifteinzug verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar
nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine
(SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für
Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder
Kreditkartenfirma geltend macht.
9.3. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf
elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt
sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende
Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
10. Verzug
10.1. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
10.2. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626
Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens
zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die
gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde,
als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber
dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
11. Abnahme
11.1. Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten
diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.
11.2. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann
als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme
der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
11.3. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die
Abnahme verlangen.
12. Haftung
12.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.
12.2. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene Software-Störungen aus der
Sphäre Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der ANBIETER selbst
keinen Einfluss ausüben kann. Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen
schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten schonend durchzuführen. Überdies
kann der ANBIETER dem KUNDEN keine Garantie für eine ständige Erreichbarkeit der
Software aussprechen.
12.3. Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETER
oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet
der ANBIETER unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens
für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
KUNDE regelmäßig vertrauen darf.
12.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten, wegen
der Verletzung dieser AGB durch den KUNDEN, gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht
werden. Der KUNDE erstattet dem ANBIETER in diesem Fall auch alle zur Rechtsverfolgung
und Verteidigung anfallenden Kosten.
13. Datenschutz, Geheimhaltung
13.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten
Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots
erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt eine
weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen Fällen, in
denen der KUNDE zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die
Verarbeitung/Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen
des KUNDEN entspricht. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf die
Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter https://wissenssicherer.de/datenschutz.
13.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung
bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen
oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese
Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
14. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch
die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der
ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
15. Urheberrecht
15.1. Alle rechtlich geschützten Inhalte des ANBIETERS dürfen nicht ohne ausdrückliche,
vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich
gemacht oder an Dritte weitergegeben werden.
15.2. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS
Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-Coachings zu
machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
15.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die seitens des KUNDEN bereitgestellt
werden, und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind
und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-,
Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung
der Inhalte verpflichtet.
15.4. Das komplette Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen
Schutzrechten (wie z.B. dem Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen
Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die gesamte Daten- und
Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des Internetauftritts und zur
Verfügung gestellte Inhalte und Designs.
15.5. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung
geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die
unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet,
unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere
Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
16.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
aus Verträgen ist Ludwigshafen am Rhein.
16.3. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt
dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am
nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
16.4. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative
Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der
Vereinbarung betrachtet.
16.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus
wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht
zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter
Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen
Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem
Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung,
gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: Juni 2023
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